Aufklärung zum Thema Drogen

Stand der Drogenbekämpfung in Deutschland 2000

Rede der Parlamentarischen Staatssekretärin Christa Nickels im Bundesministerium für Gesundheit anlässlich einer Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Stand der Drogenbekämpfung in Deutschland“ am 24.08.2000 in Düsseldorf.

Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst möchte ich mich für die Einladung zu dieser Veranstaltung bedanken. Ich begrüße die gemeinsame Initiative des Diakonischen Werkes Rheinland, des Polizeipräsidiums in Düsseldorf und des Landeskriminalamtes in NRW, denn sie macht deutlich, dass der Umgang mit der Drogenproblematik eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, bei der wir auch neue Wege gehen müssen.

Auch in der ersten Hälfte diesen Jahres ist – im dritten Jahr in Folge – die Zahl der Drogentoten wieder angestiegen. Wir müssen hier weiter auf allen Ebenen daran arbeiten, diesen alarmierenden Trend zu brechen. Mit vorschnellen Verteufelungen, Tabus und Kriminalisierung werden wir aber die Probleme, die mit Suchterkrankungen verbunden sind, nicht bewältigen können.

Ein wesentlicher Punkt ist, dass wir dem Thema Drogen im Alltag nicht ausweichen. Dazu trägt auch diese Veranstaltung bei.

Richtungswechsel in der Drogenpolitik

Sie haben mich heute eingeladen, um von mir etwas zum „Stand der Drogenbekämpfung in Deutschland“ zu erfahren. Seit dem Regierungswechsel vor zwei Jahren hat sich einiges bewegt. Vor allem haben wir einen Richtungswechsel in der Drogenpolitik vollzogen. Während unter der alten Bundesregierung die Repression übergewichtig war, steht bei unserer Drogenpolitik die Prävention im Vordergrund, gleichzeitig legt die Bundesregierung auf die Schadensminimierung großen Wert.
Gegen den Missbrauch legaler wie illegaler Suchtstoffe kommt es darauf an, frühzeitig intensive vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen. Die wichtigste Strategie, um junge Menschen vor Schäden zu schützen, ist es, im Rahmen der gesundheitlichen Aufklärung zu helfen, ein starkes Gesundheits- und Verantwortungsbewusstsein zu entwickeln.
Um dieses Ziel zu erreichen, erarbeiten und führen wir zur Zeit in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (DHS) unterschiedlichste Kampagnen durch.

So will z.B. die Kampagne der BzGA mit dem Slogan „Kinder stark machen“ Eltern und Lehrern Möglichkeiten unterbreiten, Kindern sinnvolle Lebensinhalte und -ziele aufzuzeigen, um so die Flucht in die Sucht zu vermeiden; Kinder sollen lernen mit Konflikten umzugehen statt ihnen auszuweichen.

Trotz aller Anstrengungen zeigt uns die Realität, dass es nirgendwo und zu keiner Zeit die suchtfreie Gesellschaft geben wird. Deshalb müssen wir auch über Hilfen für diejenigen diskutieren, die bereits abhängig geworden sind. Denn Sucht ist eine Krankheit und als solche eigentlich kein Straftatbestand, wenn auch die mit der Sucht verbundenen Handlungen oft unter das Betäubungsmittelstrafrecht fallen. Deshalb müssen im Umgang mit den Abhängigen gesundheitliche Maßnahmen vor den polizeilichen im Vordergrund stehen. Auch formal dokumentiert sich diese Sichtweise darin, dass die Drogenbeauftragte der Bundesregierung nicht mehr dem Innen-, sondern dem Gesundheitsministerium zugeordnet ist.

Strafe – Drohung ohne Erfolg?

Auch wenn ich der Meinung bin, daß im Umgang mit der Drogenproblematik polizeiliche Maßnahmen nicht im Vordergrund stehen sollten, so bin mir darüber im klaren, dass unser Rechtsstaat auch in diesem Bereich nicht gänzlich auf sie wird verzichten können. Vor allem beim kriminellen Drogenhandel brauchen wir ein energisches und effektives Durchgreifen von Polizei und Justizbehörden. Bei den Drogenkonsumenten und Abhängigen müssen wir uns die Frage stellen, ob die Strafe nicht eher eine Drohung ohne Erfolg ist.

Die Gerichte sind in der Praxis in den letzten Jahren von der milderen „Strafaussetzung zur Bewährung“ zur „Zurückstellung der Vollstreckung“ übergegangen. Ziel war und ist es, den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, in einer freien Rehabilitationseinrichtung eine Therapie durchzuführen. In der Hälfte der Fälle werden diese Zurückstellungen allerdings widerrufen, etwa weil die Therapien frühzeitig abgebrochen werden.

Die Erfahrung zeigt, dass die Gerichte sich häufig als „pädagogische“ Instanz verstehen wollen, denen es um die „Erziehung“ von Betäubungsmittelabhängigen zur Abstinenz geht. Die Betroffenen werden dann häufig mit der Begründung verurteilt: „Du hast jetzt soundsoviele Chancen gehabt, jetzt musst Du Konsequenzen spüren“. Der Generalbundesanwalt beim BGH bezeichnete das Betäubungsmittelstrafrecht als „Hilfsmittel, um den erforderlichen Initialzwang zur Therapiebereitschaft auszulösen“. Jedoch funktioniert diese Logik bei Suchtkranken in der Regel nicht, da ihre Entscheidungsfreiheit krankheitsbedingt stark eingeschränkt ist. Ein Zwangsentzug ist außerdem das denkbar ungeeigneteste Mittel, um von der Drogensucht loszukommen. Drogenabhängige Menschen sind krank. Und – suchtkranken Menschen muss professionell geholfen werden.

Das Gefängnis selbst ist sicherlich – und ich gehe davon aus, dass Sie darin mit mir einig sind – kein Ort, an dem eine Suchterkrankung angemessen behandelt werden kann. Natürlich gibt es in vielen Justizvollzugsanstalten bemühte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die versuchen, auch innerhalb von Gefängnismauern eine Suchtbehandlung durchzuführen oder dafür zu motivieren. Nicht zuletzt die steigende Anzahl von Haftanstalten, in denen auch eine Substitution mit Methadon angeboten wird oder Modelle einer gelungenen Zusammenarbeit mit externen Fachdiensten von Drogenberatungen und Drogentherapieeinrichtungen sind Beleg dafür.

Sie können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass unter Gefängnisbedingungen ein gesellschaftlich bedingtes Suchtproblem kaum zu bewältigten ist. Experten befürchten vielmehr z.T. gravierende haftbedingte Schädigungen. Wer wiederholt im Strafvollzug war, dessen Rehabilitationsmöglichkeiten reduzieren sich im gleichen Maße.

Nach Angaben der Drogentherapie- und Drogenberatungseinrichtungen haben knapp die Hälfte aller Klienten Hafterfahrung. Gleichzeitig sind Drogenprobleme ein immer größeres Problem auch in den Haftanstalten geworden.

Wenn wir ein nüchternes Fazit ziehen, ob durch eine Verschärfung des Strafrechtes der Konsum illegaler Drogen verhindert oder deutlich reduziert werden konnte, so ist nicht erkennbar, dass dieser Weg erfolgreich war. Dasselbe gilt für die Frage, ob durch die Möglichkeit der Strafandrohung der Druck auf eine Therapiemotivation erhöht werden konnte.

Die Zahlen sprechen für sich. Über die Hälfte der Probanden aus dem Strafvollzug tritt die Therapie nicht an oder bricht sie vorzeitig ab, ¼ der Klienten muss wegen disziplinarischer Verstöße ausgeschlossen werden. Innerhalb von 3 Jahren nach der Entlassung werden zwischen 45 und 63 % der Täter wieder wegen neuer Delikte verurteilt. Diese Zahlen stammen aus einer Untersuchung (der kriminologischen Zentralstelle Wiesbaden) von 1994, die auf Erhebungen aus Mitte der 80er Jahr beruht. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich hier nichts wesentliches geändert hat.

Wenn also Strafe eher eine Drohung ohne Erfolg ist, dann müssen wir darüber reden, welche anderen Wege zum Erfolg führen.

Jede Sucht ist anders und drogenabhängig ist nicht gleich drogenabhängig. Deshalb setzen wir auf neue Wege und Initiativen, mit denen wir die Betroffenen auch erreichen können. Denn was nützen Hilfen, wenn sie von den Suchtkranken nicht angenommen werden.

Wir wollen die Hilfen für Abhängige weiter ausbauen. Viele Betroffene sind nicht imstande, als ersten Schritt auf der Treppe der Hilfe ein abstinentes Angebot wahrzunehmen. Wer hier andere Möglichkeiten verweigert, nimmt deren weitere gesundheitliche Verelendung billigend in Kauf.

Drogenkonsumräume

Um eine Verhinderung der gesundheitlichen Verelendung der Betroffenen geht es auch bei der Entscheidung für die Drogenkonsumräume, die ich als großen politischen Erfolg für unsere Drogenpolitik werte. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes haben wir die rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb von Drogenkonsumräumen geschaffen. Damit haben wir auch die Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Drogenhilfeeinrichtungen rechtlich abgesichert. Denn vorher standen sie mit einem Bein im Gefängnis, wenn sie diese Form der Überlebenshilfe ausübten.

Ziel der Einrichtung von Drogenkonsumräumen ist es, den Teufelskreis aus zerstörten Sozialbindungen, Verarmung, Gefängnis und körperlichem Verfall zu durchbrechen und das Überleben zu erleichtern. In diesen Räumen können abhängige Menschen ihre Droge unter medizinischer Notfallhilfe spritzen. Eine Drogenberatung ist vor Ort und erreicht dabei viele Betroffene zum ersten Mal.

Die langjährigen Erfahrungen in den Städten, in denen Drogenkonsumräume betrieben werden, zeigen, wie wichtig diese Form der Überlebenshilfe ist. Gleichzeitig schützen sie auch die Umwelt vor den Gefahren des öffentlichen Drogenkonsums – z.B. weggeworfene Spritzen auf Kinderspielplätzen. Ich bin mir dessen bewusst, dass Drogenkonsumräume kein Königsweg sind, aber sie sind ein wichtiger Baustein in der Drogenhilfe für einen bestimmten Kreis der Betroffenen.

Das Gesetz legt 10 Mindestanforderungen fest, die vor allem gesundheitliche Fragen und die Sicherheit und Kontrolle beim Konsum von mitgeführten Betäubungsmitteln betreffen. Es war das Anliegen der Länder, dass die Antragsberechtigung in von den Ländern zu erlassenen Rechtsverordnungen begründet werden. Darüber hinaus wollten die Länder selber Regelungen über Details der Ausstattung, des Betriebes und der Überwachung schaffen, um eine flexible Anpassung an die sich schnell ändernden Gegebenheiten zu ermöglichen. Das Gesetz berücksichtigt diese Anliegen.

Jetzt liegt es an den Ländern, dafür zu sorgen, dass die Drogenhilfeeinrichtungen, die diese niedrigschwelligen Hilfen anbieten, dies auch in rechtlich abgesicherter Form tun können.

Ich hoffe, dass die Verantwortlichen in den Ländern bei ihrer Entscheidung ideologische Scheuklappen ablegen und bereit sind – wie Bundestag und Bundesrat es in einer parteiübergreifenden Allianz der Vernunft getan hat – über notwendige Ergänzungen der Hilfen zu entscheiden.

Substitutionsbehandlung

Ein anderer Weg, der seit vielen Jahren erfolgreich beschritten wird, ist die Substitutionsbehandlung. Sie stellt eine wichtige Erweiterung in der Behandlung Drogenabhängiger dar. Wie wichtig der Baustein der Substitutionsbehandlung für unsere Drogenpolitik ist, zeigt auch die Tatsache, dass die Anerkennung der Substitutionsbehandlung im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde. Die Beschaffungskriminalität sinkt und die Distanz zur Szene wächst. Dieser Behandlungsform soll deshalb stärkere Beachtung geschenkt werden.
Wir müssen aber gerade deshalb darüber reden, wie man die Qualität dieser Behandlung verbessern und die rechtlichen Grundlagen an die erweiterten Substitutionsmöglichkeiten und -bedingungen anpassen kann. Hier haben entsprechende Änderungen im Rahmen der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung vorgeschlagen.

Heroingestützte Behandlung

Auch wenn die Substitutionsbehandlung eine wichtige Ergänzung der drogenfreien Therapie darstellt, so greift sie nicht für alle Gruppen von Drogenabhängigen. Vor allem für die sehr begrenzte Gruppe stark gesundheitlich verelendeter Heroinabhängiger, die erfolglos schon alle möglichen Versuche gemacht haben, aus ihrer Sucht auszusteigen, brauchen wir eine Therapieform, mit der es gelingt, die Betroffenen gesundheitlich zu stabilisieren und ihnen weitere Therapien zu ermöglichen.

Deshalb unterstützen wir einen multizentrischen Modellversuch, mit dem langjährig Drogenabhängige, denen mit den bisherigen vielfältigen Hilfsangeboten nicht geholfen werden konnte, unter ärztlicher Aufsicht Zugang zu Heroin erhalten sollen. Dies ist verbunden mit Beratung, psychosozialer Betreuung und Therapie. Die Erkenntnisse und Ergebnisse aus Modellversuchen in der Schweiz und den Niederlanden zeigen, dass auch ein solcher Weg erfolgreich beschritten werden kann, um die kranken Menschen in therapeutische Behandlung zu bringen und dort zu halten. Ihr Gesundheitszustand wird so allmählich verbessert und ihre Therapiebereitschaft erhöht.

Außerdem fordern verschiedene Städte und Bundesländer schon seit Jahren diese zusätzliche Behandlungsmöglichkeit. Deshalb haben wir uns entschlossen, diese Therapieform im Rahmen eines Modellversuchs nach den strikten Vorgaben des Arzneimittelgesetzes zu erproben.

Mit dem Modellprojekt soll insbesondere untersucht werden, ob, wie und in welchem Umfang Opiatabhängige, die durch die bisherigen Angebote der Drogenhilfe nur unzureichend oder gar nicht erfolgversprechend erreicht werden, durch eine heroingestützte Behandlung verbindlich ins Hilfesystem integriert, im Hilfesystem gehalten und zur Aufnahme einer weiterführenden Therapie motiviert werden können. An dem Modell sollen nach vorläufiger Planung rd. 700 Patientinnen und Patienten aus Hamburg, Hannover, Essen, Frankfurt, Köln, München und Karlsruhe teilnehmen.

Die Entscheidung über die wissenschaftliche Begleitung wird im Herbst (Mitte September) fallen. Es sollen dabei auch die späteren Möglichkeiten der Implementierbarkeit der heroingestützten Behandlung in die Regelversorgung berücksichtigt werden.

Weiterhin müssen noch die Modalitäten und der Zeitplan für die Lieferung des Heroin geregelt werden. Eine Zulassung des Fertigarzneimittels für die Schweiz besteht bereits, der Hersteller beabsichtigt, die Zulassung auch für Deutschland zu beantragen.

Begleitend hierzu wird das Bundeskriminalamt ein umfassendes Sicherheitskonzept vorlegen, das auf den Erfahrungen in der Schweiz und den Niederlanden basiert und auch die Kostenfrage berücksichtigt. Wir gehen davon aus, dass es unregelmäßige Direkttransporte mit wenigen Zwischenhändlern und unter Beteiligung privater Sicherheitsdienste geben wird.

Legale Suchtstoffe

Auch wenn es heute in erster Linie um illegale Drogen geht, so müssen wir uns bewusst machen, dass in unserer Gesellschaft erhebliche Probleme mit dem Missbrauch und der Abhängigkeit von legalen Suchtstoffe, insbesondere Tabak und Alkohol, bestehen.

Nach Schätzungen der Deutschen Hauptstelle für Suchtgefahren (DHS) konsumieren rd. 4 Mio. Deutsche Alkohol in gesundheitsschädigenden Mengen. Über 2 Mio. Menschen sind wirklich alkoholabhängig. Dies sind nicht nur erschreckende Zahlen, sie zeigen auch, wie viele Menschen sich mit den Folgen dieser Sucht auseinander zu setzen haben.

Die Bundesregierung möchte erreichen, dass die gesundheitlichen Folgen des langjährigen Konsums von Alkohol erkannt und reduziert werden. Dazu gibt es, das wissen auch Sie aus Ihrer Praxis, guten Grund. Denn die Rolle des Alkoholkonsums bei der Begehung von schweren Straftaten ist beträchtlich: jedes vierte Gewaltdelikt findet unter Alkoholeinfluss statt; darunter z.B. jede Dritte gefährliche und schwere Körperverletzung, jeder dritte Sexualmord oder jede dritte Vergewaltigung, 40 % der Totschlagsfälle und über 1/3 der Körperverletzungen mit tödlichem Ausgang; insgesamt über 33.000 Fälle schwerer Straftaten gegen Personen.
Wir müssen uns nicht nur mit den Fällen beschäftigen, in denen Menschen unter Alkoholeinfluss zu Tätern werden. Alkoholmissbrauch wird auch dort für unseren Rechtsstaat zum Problem, wo es um die Glaubwürdigkeit bzw. Urteilsfähigkeit von Zeugen oder Schöffen geht. Ein aktuelles Beispiel ist der Düsseldorfer Flughafenprozess, der aufgrund von Alkoholmissbrauchs eines Schöffen zu platzen droht.

Bei unseren Bemühungen gegen riskanten Alkoholkonsum sind wir gerade in letzter Zeit einen wichtigen Schritt vorangekommen. Frau Bundesministerin Fischer und ich konnten bei einem Treffen mit Vertretern von 26 Verbänden und Interessengruppen und Bundes- und Länderbehörden erreichen, dass eine Arbeitsgruppe eingesetzt wird. Ihr Ziel wird es sein, möglichst bis zum Jahresende Vorschläge zu präsentieren, wie das Problem des riskanten Alkoholkonsums eingeschränkt werden kann. Gedacht ist z.B. an eine Einschränkung der Alkoholwerbung im Kino oder bei Sportveranstaltungen.

Alternativen bieten statt ausgrenzen

Die Wege der einzelnen Menschen in die Sucht sind sehr verschieden. Logischerweise gibt es auch keinen für alle gleichermaßen gangbaren Weg heraus. Wir brauchen verschiedene Bausteine der Hilfe. Und am wichtigsten ist, dass wir es schaffen, für möglichst viele Betroffene Angebote zu haben, welche die Tür zur Treppe der Hilfe und damit den notwendigen persönlichen Zugang zum Hilfesystem öffnen.

Wenn es uns gelingt, Kontakt zu den Betroffenen herzustellen, dann ist das schon ein erster Erfolg. Der nächste Schritt muss
dann sein, den Abhängigen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen und sie gesundheitlich zu stabilisieren. Diese Kontaktangebote funktionieren für viele nur dann, wenn sie nicht mit der Bedingung Drogenfreiheit verknüpft sind. Denn nur so besteht die Chance, dass die Betroffenen aus diesem Kontakt heraus die Motivation zu einem suchtfreien Leben bekommen. Dann können andere Maßnahmen ansetzen. Überlebenshilfe und Schadensminimierung sind hier die Stichworte.

Auf der anderen Seite müssen wir uns damit beschäftigen, was die Menschen zur Flasche oder Nadel greifen lässt. Die Gründe hierfür sind meist vielfältig: frühe seelische Verletzungen in der Kindheit und Jugend, persönliche Krisen oder soziale Problemlagen können Voraussetzungen für Suchtverhalten schaffen. Ob und zu welchem Suchtmittel ein Mensch schließlich greift, hängt maßgeblich von den Vorbildern ab, die ihn umgeben. Hier setzen wir mit unseren Präventionsbemühungen an.

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine effektive und anhaltende Hilfe sind die ständige gesellschaftliche Diskussion über Sucht und Drogen und die vorurteilsfreie Gesprächsbereitschaft mit allen Verantwortlichen über Wege und Methoden zur Hilfe, wie sie diese Veranstaltung heute ermöglicht.

Wir brauchen, und das gilt für alle Beteiligten, eine weniger ideologisierte Debatte um Süchte und Drogen. Wir brauchen Akteure, ob in Justiz, Politik oder auch Polizei, die eigene unbearbeitete Sucht-Ängste nicht zum alleinigen Maßstab ihres Handelns machen. Und wir brauchen eine Kultur, die auf Autonomie und Stärke des Einzelnen setzt und diese fördert.

[Anmerkung: Es ist dem Webmaster nicht bekannt, woher dieser Text genau stammt. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann daher nicht garantiert werden.]

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