Aufklärung zum Thema Drogen

Cannabis als Heilmittel

– Eine Pressemeldung –

Verfassungsbeschwerde von Patienten zurückgewiesen – Richter verweisen auf Rechtsweg

Karlsruhe (AP) Cannabis-Produkte wie Haschisch können nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts als Mittel zur Schmerzlinderung grundsätzlich erlaubt werden. Anträge auf Genehmigung nach dem Betäubungsmittelgesetz seien «nicht von vornherein aussichtslos», erklärte das BVG in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung. Die Karlsruher Richter wiesen die Verfassungsbeschwerden von acht Patienten, die eine legale Verschreibung von Cannabis-Produkten zur Schmerzlinderung erstreiten wollten, allerdings als unzulässig zurück. Zur Begründung hieß es, die Beschwerdeführer hätten erst einmal den Rechtsweg ausschöpfen müssen.

Zuständig für die Zulassung von Haschisch als Medizin ist das Bonner Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Die drei zuständigen Verfassungsrichter wiesen darauf hin, dass die medizinische Versorgung der Bevölkerung auch ein öffentlicher Zweck sei, der im Einzelfall eine Erlaubnis rechtfertigen könne. Sollte der Antrag aber nicht genehmigt werden, könne hiergegen der Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten beschritten werden, erklärte die Kammer in ihrem einstimmigen Beschluss. Danach könne gegebenenfalls erneut Verfassungsbeschwerde eingelegt werden.

Die acht aus Bremen stammenden Beschwerdeführer hatten einem Antrag beim Bundesinstitut keine Chance gegeben. Nach ihrer Ansicht lässt das Betäubungsmittelgesetz nur bei öffentlichem Interesse, nicht aber bei individuellem Interesse eine Erlaubnis des straffreien Cannabis-Konsums zu. Mit Cannabis sei eine Besserung ihres Gesundheitszustands beziehungsweise Linderung ihrer Leiden wie Multiple Sklerose und Hepatitis möglich.

Der Bremer Rechtswissenschaftler Lorenz Böllinger sieht in der Entscheidung des BVG einen «relativen Erfolg». Cannabis sei damit nicht mehr genehmigungsfähig, es sei nun auch auf Antrag von Patienten genehmigungspflichtig. «Das ist ein schwieriges, aber gangbares Verfahren, das bisher wegen der herrschenden Rechtsprechung nicht möglich war», sagte Böllinger in Radio Bremen. Jetzt sei der Gesetzgeber gefordert, damit Cannabis vom Arzt auch verschrieben werden könne. Denn die jetzt möglich gewordene Ausnahmeregelung mit Antrag beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte könne nur vorübergehend sein; sie sei zu unpraktisch.

(Aktenzeichen: BVG 2 BvR 2382-2389/99) © AP

 

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